TRGS 519 Sachkunde

Die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe 519 - Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) Sachkunde wurde in einem mehrtägigen Asbestseminar von unserem Mitarbeiter erworben. Das Seminar schließt mit einem Zeugnis der Sachkunde gemäß TRGS 519 ab.

Asbest (asbestos, „unvergänglich”) ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Da Asbest eine große Festigkeit besitzt und hitze- und säurebeständig ist, konnte sich dieses Material in der Industrie durchsetzen. Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurden Asbestfasern in vielen Produkten verwendet z. B. für Anstriche, Fußbodenbeläge, Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten, Spritzmassen, Dichtungen, Platten, Wellplatten, Dichtungsmassen und Kitte.

Aufgrund der inzwischen festgestellten Gesundheitsgefährdung ist der Einsatz heute in der Europäischen Union und der Schweiz verboten. Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche einer Asbestsanierung von schwachgebundenen Produkten verpflichtet, sich als Sachkundige auszuweisen. Der Sachkundelehrgang gemäß TRGS 519 ist als Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde anerkannt.

Zertifikate

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